akowia e.V.
akowia e.V.

 

Einhaltung ökologischer Qualitätsstandards

 

Das Mitglied als Eigentümer, Pächter oder Verwalter eines Grundstücks, auf dem Obst-bäume oder –sträucher zur weiteren Verwertung  der Früchte angebaut sind, erkennt die im Folgenden aufgeführten Bedingungen des Vereins zur Wahrung einer ökologischen Qualitätssicherung im Sinne des vereinseigenen Warenzeichens akowia - Obst und Obstverarbeitungsprodukte von Schleswig – Holsteins Obstwiesen an und hält diese fortwährend ein:

 

  • Es werden keine Pflanzenbehandlungsmaßnahmen im Sinne des „Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen“ (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG in seiner aktuellen Fassung) durchgeführt.
  • Es werden keine mineralischen  Düngemittel ausgebracht. Ausnahmen im speziellen Fall bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand des Vereins.
  • Es wird keine intensive gärtnerische Unternutzung betrieben. Eine extensive Unterbeweidung ist möglich.
  • Das Mitglied ermöglicht dem / der Beauftragten des akowia e.V. zur Qualitätssicherung  mindestens einmal jährlich die Besichtigung seiner Obstwiese/n und gewährt ggf. die Entnahme von Stichproben (Flächenkontrollen).
  • Bewusste Nichteinhaltung dieser ökologischen Qualitätsstandards kann zum Ausschluss aus dem akowia e. V. führen.
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