Einhaltung ökologischer Qualitätsstandards
Das Mitglied als Eigentümer, Pächter oder Verwalter eines Grundstücks, auf dem Obst-bäume
oder –sträucher zur weiteren Verwertung der Früchte angebaut sind, erkennt die im Folgenden aufgeführten Bedingungen des Vereins zur Wahrung einer ökologischen Qualitätssicherung im Sinne des
vereinseigenen Warenzeichens akowia - Obst und
Obstverarbeitungsprodukte von Schleswig – Holsteins Obstwiesen an und hält diese fortwährend
ein:
- Es werden keine Pflanzenbehandlungsmaßnahmen im Sinne des „Gesetzes zum Schutz der
Kulturpflanzen“ (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG in seiner aktuellen Fassung) durchgeführt.
- Es werden keine mineralischen Düngemittel ausgebracht. Ausnahmen im speziellen Fall
bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand des Vereins.
- Es wird keine intensive gärtnerische Unternutzung betrieben. Eine extensive Unterbeweidung
ist möglich.
- Das Mitglied ermöglicht dem / der Beauftragten des akowia e.V. zur Qualitätssicherung mindestens einmal jährlich
die Besichtigung seiner Obstwiese/n und gewährt ggf. die Entnahme von Stichproben (Flächenkontrollen).
- Bewusste Nichteinhaltung dieser ökologischen Qualitätsstandards kann zum Ausschluss aus
dem akowia e. V. führen.